In Deutschland haftet jeder nach dem §823 BGB.
§823(1)Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Dies hat zur Folge, dass jeder Bundesbürger für von ihm verursachte Schäden mit seinem derzeitigen und zukünftigen Vermögen unbegrenzt haftet. Die Haftpflichtversicherung gilt daher im privaten und gewerblichen Bereich als die wichtigste überhaupt.